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Willkommen

Der Lockruf des AWD

Waren Sie ihm auch erlegen?

Vielleicht um die finanzielle Chance Ihres Lebens zu ergreifen oder um ein Zubrot zu Ihrem bestehenden Job zu verdienen?

Hilfestellung durch den neuen Vorstand

Viele Kollegen suchen für sich und ihre Kunden Hilfe beim Verein. So konnte der 2. Vorsitzende Medard Fuchsgruber in Kooperation mit dem Bund der Kapitalanleger e.V. bereits mehreren ehemaligen AWD-Mitarbeitern und ihren Kunden weiterhelfen.


Warnung vor INTRACT GmbH

Die INTRACT GmbH bietet Inkassodienstleistungen an, ohne die dazugehörige Erlaubnis zu haben.

Des Weiteren sind die Verträge, die dem Kunden angeboten werden in dieser Form indiskutabel.

Wir haben das Vertragswerk durch einen versierten Anwalt prüfen lassen. Dieser kommt zu einem klaren Negativurteil.

Die INTRACT GmbH mit Sitz in Luxemburg, sowie einer Niederlassung in Wiesbaden ist laut eigener Aussage „spezialisiert auf Liquiditätszuwachs aus Problemforderungen“ und beschäftigt neben dem Geschäftsführer Marco Karger ein Spezialisten-Team.

Dieses Spezialisten-Team soll überregional erfolgreich sein und durch ihre Arbeit zu einem Mittelrückfluss für ihre Kunden beitragen. So zumindest die Zielsetzung…

Die INTRACT GmbH bietet folgende kostenfreie Services an:

• Schuldnercheck
• Forderungscheck
• Insolcheck
• Js-Check

Die Formulare für die jeweiligen Check’s, sowie das Kontaktformular sind derzeit „Wegen Spam […] vorübergehen abgeschaltet.“

Nach diesen kostenfreien Check’s muss allerdings vorab einen „Zuschuss zu den Rechtsverfolgungskosten“ i. H. v. 4,95 % des angelegten Investitionsbetrages, und im Falle einer erfolgreichen Abwicklung des Falles eine Erfolgsprämie i. H. V. 25 % geleistet werden. (so geschehen in den uns vorliegenden Unterlagen).

Zusammengefasst prüft die INTRACT GmbH also kostenfrei die Vermögenssituation der Schuldner, sowie die rechtliche Realisierbarkeit, u. a. der folgenden Forderungsarten:

• nicht titulierte Forderung - noch nicht gerichtsanhängig
• titulierte Forderung – bereits ausgeklagt, erfolglos vollstreckt
• titulierte/nicht titulierte Forderung gegen Kapitalgesellschaften in Insolvenz
• Forderung aus Wirtschaftsstraftaten (Anlage-, Versicherungsbetrug, Anlagen in Verbindung mit Banken, Schrottimmobilien, Anlagen atypische Beteiligung; Beteiligungen jeder Art

Nach erfolgter Prüfung und bei Beauftragung der INTRACT GmbH werden 4,95 % „Zuschuss zu den Rechtsverfolgungskosten“ fällig. (s. o.)

Nach Prüfung durch unsere Rechtsanwälte liegt jedoch weder für die Firma INTRACT GmbH in Luxemburg noch für die Niederlassung in Wiesbaden eine Eintragung im Rechtsdienstleistungsverzeichnis vor.

Das bedeutet, dass die Firma nicht befugt ist Rechtsrat insbesondere über die rechtliche Realisierbarkeit von Forderungen zu leisten.

Die Folge daraus könnte sein, dass die Verträge nichtig sind und der Anleger seinen gezahlten Vorschuss zurückfordern kann.

Interessant ist auch, dass verschiedene Seiten im Internet, die sich mit der Spam-Vorbeuge befassen, von Spam-Faxen der Firma INTRACT GmbH berichten. Sie gehen in diesen Faxen davon aus, „dass Sie als Unternehmen immer wieder ein Problem mit zahlungsgestörten Forderungen haben könnten und schreiben Sie deshalb an.“

Der Geschäftsführer Marco Karger ist zwar zugelassener Rechtsanwalt (in Fulda), tritt aber über die Firma INTRACT GmbH (in Wiesbaden) nicht nach außen hin als Rechtsanwalt auf, sondern lediglich als Geschäftsführer.

Da die INTRACT GmbH jedoch eine eigenständige juristische Person ist benötigt die INTRACT GmbH für die Ausführung der Dienste, die sie operativ verrichtet, eine Erlaubnis in Form einer Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister.

Weder uns noch anderen Branchenkennern sind Erfolge von Rechtsanwalt Karger oder der Firma INTRACT GmbH bekannt.


Das liegt uns am Herzen
Sonderbonifikation muss nicht zurück gezahlt werden!

Hier finden Sie das Urteil des OLG Naumburg, AZ: 6 U 164/09

Hier finden Sie eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Markolf Schmidt zum Urteil.


Die Zeitschrift Stiftung Finanztest schrieb in Ihrer Ausgabe 02/1999:

Auf geheimnisvolle Weise löste sich 1997 ein Verein für Geschädigte von Strukturvertrieben auf, den Ex-AWD-Führungskraft Robert Maher zusammen mit anderen AWD-Aussteigern im Juli 1995 gründete. ... Von Rufmord über Erpressung, Bespitzelung durch Detekteien bis hin zur Bedrohung von Lebens und Gesundheit sei den AWD-Exführungskräften Christian Dieck, Robert Maher und Martin Krüger nahezu alles geboten worden.

Leider konnten wir bis heute die genannten AWD-Aussteiger nicht ausfindig machen und näheres von ihnen erfahren. Über Hinweise auf diese oder gar die persönliche Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.

Die neue, aktuelle AWD-Aussteiger-Bewegung begann im Sommer 2002, als Herr Weise die Web-Site unter der Domaine www.awd-aussteiger.de sowie ein Austausch-Forum ins Internet setzte. Innerhalb von wenigen Monaten waren mehrere tausend Beiträge von AWD-Aussteigern geschrieben worden, die ihre Probleme als aktive AWD-Handelsvertreter und nach der Kündigung beschrieben. Die beschriebenen finanziellen, sozialen und menschlichen Nöte sind unglaublich hoch - nicht selten wurde von mehreren zehntausend Euro Provisions-Rückforderungen durch den AWD berichtet.

 

Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.

 

Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.

 

Im Januar 2005 übergab Herr Weise aus gesundheitlichen Gründen die Domaine auf Björn Gauger und auch im vierten Jahr nahm die Anzahl der Beiträge im Forum nicht ab.

 

Im April 2006 gab Herr Weise auf. Er berichtete in einem offenen Brief von vielen und vielfältigen technischen und rechtlichen Angriffen gegen Web-Site und Forum, enormen Zeitaufwand zu Betreuung des Forums - ein Aufwand der nebenberuflich nicht zu leisten ist.

 

Trotz mehrfacher Bitten, die Domaine auf unseren Verein zu übertragen, mussten wir im Januar 2007 dann feststellen, dass durch für uns zur Zeit noch nicht nachvollziehbaren Umstände die Domaine auf einen Rechtsanwalt in Köln übertragen wurde.

 

Da der AWD im August 2003 - also schon kurz nach der Vereinsgründung - eine Vielzahl von Domaine-Namen mit “AWD-Aussteiger”, “ehemalige Mitarbeiter” o.ä. mit unterschiedlichsten Top-Level-Domaine-Endungen annektiert hatte (es wurden über 140 gezählt) war die Entscheidung für eine neue Domaine nicht einfach. Wir haben uns deshalb für den ausführlichen Vereinsnamen entschieden mit der Endung “eV” für “eingetragenen Verein”. - Tja AWD, die Variante habt Ihr wohl übersehen - Pech gehabt!

 

Somit geht die Internet-Geschichte der AWD-Aussteiger in die vierte Runde. Wir sind gespannt auf die Reaktionen:

- Berichte von AWD-Aussteigern und

- Angriffe auf uns.

Über beides werden wir ausführlich berichten.




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