Warnung vor INTRACT GmbH
Die INTRACT GmbH bietet Inkassodienstleistungen an, ohne die dazugehörige Erlaubnis zu haben.
Des Weiteren sind die Verträge, die dem Kunden angeboten werden in dieser Form indiskutabel.
Wir haben das Vertragswerk durch einen versierten Anwalt prüfen lassen. Dieser kommt zu einem klaren Negativurteil.
Die INTRACT GmbH mit
Sitz in Luxemburg, sowie einer Niederlassung in Wiesbaden ist laut
eigener Aussage „spezialisiert auf Liquiditätszuwachs aus
Problemforderungen“ und beschäftigt neben dem Geschäftsführer Marco
Karger ein Spezialisten-Team.
Dieses
Spezialisten-Team soll überregional erfolgreich sein und durch ihre
Arbeit zu einem Mittelrückfluss für ihre Kunden beitragen. So zumindest die Zielsetzung…
Die INTRACT GmbH bietet folgende kostenfreie Services an:
• Schuldnercheck
• Forderungscheck
• Insolcheck
• Js-Check
Die
Formulare für die jeweiligen Check’s, sowie das
Kontaktformular sind derzeit „Wegen Spam […]
vorübergehen abgeschaltet.“
Nach diesen
kostenfreien Check’s muss allerdings vorab einen „Zuschuss zu den
Rechtsverfolgungskosten“ i. H. v. 4,95 % des angelegten
Investitionsbetrages, und im Falle einer erfolgreichen Abwicklung des
Falles eine Erfolgsprämie i. H. V. 25 % geleistet werden. (so geschehen
in den uns vorliegenden Unterlagen).
Zusammengefasst
prüft die INTRACT GmbH also kostenfrei die Vermögenssituation der
Schuldner, sowie die rechtliche Realisierbarkeit, u. a. der folgenden
Forderungsarten:
• nicht titulierte Forderung - noch nicht gerichtsanhängig
• titulierte Forderung – bereits ausgeklagt, erfolglos vollstreckt
• titulierte/nicht titulierte Forderung gegen Kapitalgesellschaften in Insolvenz
• Forderung aus Wirtschaftsstraftaten (Anlage-, Versicherungsbetrug,
Anlagen in Verbindung mit Banken, Schrottimmobilien, Anlagen atypische
Beteiligung; Beteiligungen jeder Art
Nach erfolgter
Prüfung und bei Beauftragung der INTRACT GmbH werden 4,95 % „Zuschuss zu
den Rechtsverfolgungskosten“ fällig. (s. o.)
Nach Prüfung durch
unsere Rechtsanwälte liegt jedoch weder für die Firma INTRACT GmbH in
Luxemburg noch für die Niederlassung in Wiesbaden eine Eintragung im
Rechtsdienstleistungsverzeichnis vor.
Das bedeutet, dass die Firma nicht befugt ist Rechtsrat insbesondere über die rechtliche Realisierbarkeit von Forderungen zu leisten.
Die
Folge daraus könnte sein, dass die Verträge nichtig sind und
der Anleger seinen gezahlten Vorschuss zurückfordern kann.
Interessant ist
auch, dass verschiedene Seiten im Internet, die sich mit der
Spam-Vorbeuge befassen, von Spam-Faxen der Firma INTRACT GmbH berichten.
Sie gehen in diesen Faxen davon aus, „dass Sie als Unternehmen immer
wieder ein Problem mit zahlungsgestörten Forderungen haben könnten und
schreiben Sie deshalb an.“
Der Geschäftsführer
Marco Karger ist zwar zugelassener Rechtsanwalt (in Fulda), tritt aber
über die Firma INTRACT GmbH (in Wiesbaden) nicht nach außen hin als
Rechtsanwalt auf, sondern lediglich als Geschäftsführer.
Da die INTRACT GmbH
jedoch eine eigenständige juristische Person ist benötigt die INTRACT
GmbH für die Ausführung der Dienste, die sie operativ verrichtet, eine
Erlaubnis in Form einer Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister.
Weder uns noch anderen Branchenkennern sind Erfolge von Rechtsanwalt Karger oder der Firma INTRACT GmbH bekannt.
Die Zeitschrift Stiftung
Finanztest schrieb in Ihrer Ausgabe 02/1999:
“Auf
geheimnisvolle
Weise löste sich 1997 ein Verein für
Geschädigte von Strukturvertrieben
auf, den Ex-AWD-Führungskraft Robert Maher zusammen mit
anderen
AWD-Aussteigern im Juli 1995 gründete. ... Von Rufmord
über Erpressung,
Bespitzelung durch Detekteien bis hin zur Bedrohung von Lebens und
Gesundheit sei den AWD-Exführungskräften Christian
Dieck, Robert Maher
und Martin Krüger nahezu alles geboten worden.”
Leider
konnten wir bis heute die genannten AWD-Aussteiger nicht ausfindig
machen und näheres von ihnen erfahren. Über Hinweise
auf diese oder gar
die persönliche Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.
Die
neue, aktuelle AWD-Aussteiger-Bewegung begann im Sommer 2002, als Herr
Weise die Web-Site unter der Domaine www.awd-aussteiger.de
sowie ein Austausch-Forum ins Internet setzte. Innerhalb von wenigen
Monaten waren mehrere tausend Beiträge von AWD-Aussteigern
geschrieben
worden, die ihre Probleme als aktive AWD-Handelsvertreter und nach der
Kündigung beschrieben. Die beschriebenen finanziellen,
sozialen und
menschlichen Nöte sind unglaublich hoch - nicht selten wurde
von
mehreren zehntausend Euro Provisions-Rückforderungen durch den
AWD
berichtet.
Im
Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung
von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das
Vorgehen
gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige
1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war
damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu
gründen.
Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der
ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.
Inzwischen
war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die
Web-Site
und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte
an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse
führte der AWD gegen
Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das
Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz
“Aussteiger” eine ausreichende und
unmißverständliche Distanzierung von
der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung
der Formulierung
“AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden
konnte. Die Einstweiligen
Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online
und
erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.
Im
Januar 2005 übergab Herr Weise aus gesundheitlichen
Gründen die Domaine
auf Björn Gauger und auch im vierten Jahr nahm die Anzahl der
Beiträge
im Forum nicht ab.
Im
April 2006 gab Herr Weise auf. Er berichtete in einem offenen Brief von
vielen und vielfältigen technischen und rechtlichen Angriffen
gegen
Web-Site und Forum, enormen Zeitaufwand zu Betreuung des Forums - ein
Aufwand der nebenberuflich nicht zu leisten ist.
Trotz
mehrfacher Bitten, die Domaine auf unseren Verein zu
übertragen,
mussten wir im Januar 2007 dann feststellen, dass durch für
uns zur
Zeit noch nicht nachvollziehbaren Umstände die Domaine auf
einen
Rechtsanwalt in Köln übertragen wurde.
Da
der AWD im August 2003 - also schon kurz nach der
Vereinsgründung -
eine Vielzahl von Domaine-Namen mit
“AWD-Aussteiger”, “ehemalige
Mitarbeiter” o.ä. mit unterschiedlichsten
Top-Level-Domaine-Endungen
annektiert hatte (es wurden über 140 gezählt) war die
Entscheidung für
eine neue Domaine nicht einfach. Wir haben uns deshalb für den
ausführlichen Vereinsnamen entschieden mit der Endung
“eV” für
“eingetragenen Verein”. - Tja AWD, die Variante
habt Ihr wohl übersehen
- Pech gehabt!
Somit
geht die Internet-Geschichte der AWD-Aussteiger in die vierte Runde.
Wir sind gespannt auf die Reaktionen:
-
Berichte von AWD-Aussteigern und
-
Angriffe auf uns.
Über
beides werden wir ausführlich berichten.